Allgemeine Gesch?ftsbedingungen

AUFTRAGSBEDINGUNGEN DER TOBIAS LAUINGER CONSULTING

I. GEHEIMHALTUNG

Über vertrauliche Informationen, die wir während unserer Arbeit erhalten, verpflichten wir uns auch gegenüber Dritten strengstes Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen sind solche, die entweder offensichtlich vertraulich sind oder bei Übergabe ausdrücklich durch den Kunden als vertraulich bezeichnet wurden.

Diese Verpflichtung gilt über das Ende unserer direkten Zusammenarbeit hinaus.

Zur Sicherstellung der Vertraulichkeit erhalten intern bei Tobias Lauinger Consulting nur die Mitarbeiter Zugang zu den Informationen, die an unserem Projekt beteiligt sind. Weitere Mitarbeiter haben keinen Zugang zu den Informationen. Desweiteren werden die uns von unseren Kunden zugänglich gemachten Informationen von uns nach Beendigung des Auftrags vernichtet oder dem Auftraggeber auf Wunsch zurückgegeben.

II. VERTRAULICHKEIT DER ERGEBNISSE

Die Ergebnisse unserer Arbeit sind ausdrücklich nur für die Verwendung in dem Unternehmen des Auftraggebers gedacht. Dies gilt für alle ausgetauschten Unterlagen in jedweder Form (schriflich, elektronisch etc.).

Eine Weitergabe an Dritte, wie z. B. Banken oder Wirtschaftsprüfer, ist nur mit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung gestattet.

Diese enge Handhabung der Vertraulichkeit der Ergebnisse stellt sicher, dass wir von Dritten, für die die Ergebnisse unserer Arbeit nicht bestimmt waren, nicht in Anspruch genommen werden. Somit gehen wir ebenfalls davon aus, dass unsere Auftraggeber uns und unsere Mitarbeiter von Ansprüchen etwaiger Dritter freistellen.

III. HAFTUNG

Im unwahrscheinlichen Fall eines durch uns oder unsere Mitarbeiter verursachten Schadens ist unsere Haftung und die unserer Mitarbeiter ausgeschlossen.

• Wir und unsere Mitarbeiter haften nur  für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, egal, auf welcher Haftungsgrundlage Ansprüche entstanden sind. Unsere Haftung auf vertraglicher Grundlage für die leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Hauptpflichten bleibt unberührt.

• Diese Beschränkungen gelten jeweils auch für die Inanspruchnahme durch Dritte.

IV. ZAHLUNGSWEISE

Die Rechnungsstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Dauer der Projekte. Bei Projekten, die weniger als einen Monat dauern, erfolgt die Rechnungsstellung nach Ende des Projekts. Die Rechnung ist dann ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zu zahlen. Bei längeren Projekten erfolgt die Rechnungsstellung monatlich zum 10. eines jeden Kalendermonats. Die Rechnung ist dann ohne Abzüge zum Ende des laufenden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Abweichungen von dieser Regel werden schriftlich in den Zahlungsbedingungen der Projektvorschläge geregelt.

V. KÜNFTIGE AUFTRÄGE

Diese Auftragsbedingungen finden nicht nur auf vorliegende Aufträge, sondern auch auf jedweden künftigen Auftrag Anwendung.

VI. RECHTSWAHL

Unser Vertragsverhältnis sowie jedwede Streitigkeiten hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist in Ettlingen.

 

TOBIAS LAUINGER CONSULTING
OPERATIVES INTERIM MANAGEMENT
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